Description
nicht einverständliches, sexuell bestimmtes vaginales, anales oder orales Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand sowie sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen durch einen Ehepartner oder ehemaligen Ehepartner oder durch einen früheren oder den aktuellen Partner, mit dem das Vergewaltigungsopfer in einer nach nationalem Recht anerkannten Partnerschaft zusammenlebt oder zusammengelebt hat
Additional notes and information
Den früheren oder derzeitigen Ehepartner oder Partner zur Durchführung nicht einverständlicher sexuell bestimmter Handlungen mit einer dritten Person zu veranlassen, gilt ebenfalls als Vergewaltigung in der Ehe. Zustimmung bedeutet das freiwillige Einverständnis aus freiem Willen des Betroffenen. Nach dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stellt angesichts der Intimität und des Vertrauens, die mit der Beziehung verbunden sind, die Vergewaltigung eines früheren oder des derzeitigen Partners einen Umstand dar, der bei der Festsetzung des Strafmaßes als erschwerend berücksichtigt werden muss.